Die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach §12 EnEV 2014 ist ab 12 kW Nennleistung Pflicht.
Diese Inspektion umfasst eine Prüfung des Wirkungsgrads der Anlage und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Die Nutzer erhalten geeignete Ratschläge für mögliche Verbesserungen oder für den Austausch der Klimaanlage und für Alternativlösungen.
Was umfasst eine Inspektion?
Eine Inspektion beinhaltet die Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, sowie die Dimensionierung der Anlage im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Dies sind insbesondere:
Was beinhaltet ein Inspektionsbericht?
Wann ist die Inspektion durchzuführen?
Eine erstmalige Inspektion ist 10 Jahre nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile (z.B. Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine) durchzuführen.
Wie lange ist der Inspektionsbericht gültig?
Der Inspektionsbericht ist 10 Jahregültig.
Wer ist für die Durchführung der Inspektion Verantwortlich?
Nach § 13 Absatz 1 der EnEV ist der Betreiber der Anlage für die Durchführung der Inspektion verantwortlich.
Wer kontrolliert den Inspektionsbericht?
Der Inspektionsbericht ist nur mit einer Registriernummer gültig, die bei der Registrierstelle zu beantragen ist. Der Betreiber hat den Bericht den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen, Verstöße gegen die Verpflichtung zur Durchführung einer Inspektion können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 15.000 Euro geahndet werden.
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